Beschluss zu TOP 12
Dem Antrag auf Errichtung einer Zufahrt auf Fl.Nr. 360 und 361 Gemarkung Ohlangen für das Grundstück Fl.Nr. 362 Gemarkung Ohlangen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass das Bauvorhaben genehmigt und eine Vereinbarung abgeschlossen wird.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.